EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Ein guter Tag für die Natur: Die EU-Umweltminister*innen haben nach langem Ringen am 17. Juni 2024 die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beschlossen. Die Verordnung stellt das ökologische Herzstück des European Green Deal dar – eine Initiative der EU zur Förderung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Bis 2030 sollen auf mindestens 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresfläche der EU, Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Bis 2050 sollen alle Ökosysteme mit Maßnahmen abgedeckt sein, die der Wiederherstellung bedürfen. Die EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, die Maßnahmen zur Renaturierung umzusetzen.
So sollen in Europa Moore wieder vernässt, Wälder zu vielfältigen Mischwäldern umgebaut und Flüsse renaturiert werden.