FAQs

Es gibt Fragen, die immer wieder im Rahmen der Auszeichnung mit dem Label »Gewässerperle PLUS« aufkommen. Hier möchten wir die häufigsten direkt beantworten.

Für Ihre weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne!

Der Besucherdruck an Gewässern hat sich u.a. durch wärmere Sommer, das globale Bevölkerungswachstum und verstärkte Reiseaktivitäten erhöht. Es ist ein Phänomen, das bereits da ist und keines, das durch das Label entsteht.
Das Label bietet eine Möglichkeit, dieser Herausforderung sinnvoll zu begegnen, indem sich die Akteure vor Ort austauschen und gemeinsam Strukturen und Strategien entwickeln.
Die Trägerschaft entscheidet darüber, wie und wo über die Auszeichnung des Gewässers kommuniziert wird.

Ziel ist es, die Menschen vor Ort darauf aufmerksam zu machen, dass natürliche Gewässer – dass ihre Gewässerperle – etwas Besonderes ist. Den Wert begreift man, wenn man ein Gewässer erleben darf. Das soll möglich gemacht werden – ökologisch verträglich. Das bedeutet, es soll keine zusätzliche Infrastruktur (wie z.B. Grillstellen, Badestellen, Infotafeln usw.) direkt am Fluss entstehen, sondern andere Bereiche, die weniger ökologisch sensibel sind, dafür genutzt werden.

Ziel der Auszeichnung ist es, den bestehenden guten Zustand des Gewässers zu erhalten. Durch das Label an sich entstehen keine zusätzlichen Einschränkungen, maßgebend sind die vereinbarten Maßnahmen im Entwicklungsplan. Da dieser in einem partizipativen Prozess erarbeitet wird, sollen mit allen Interessensvertreter:innen gemeinsam Entschlüsse getroffen werden, wie der gute Zustand erhalten bleiben kann.

Für das Auszeichnen selbst entstehen keine Kosten.
Es können jedoch Kosten und personeller Aufwand für den partizipativen Prozess im Rahmen der Vereinbarung des Entwicklungsplans entstehen.
Die Auszeichnung bringt auch keine neuen Fördermöglichkeiten mit sich, so dass die Finanzierung der gewünschten Maßnahmen bei der Erarbeitung des Entwicklungsplans berücksichtigt werden muss.

Wenn sich eine Gemeinde/Region dazu entscheidet, ihre Gewässerperle auszeichnen zu lassen, beginnt ein zweistufiger Antragsprozess. Für die Gewässerperle wird nachgewiesen, dass sie die Anforderungen an einen naturnahen Zustand erfüllt (Ausfüllen eines Antragsdokuments). Dies kann gerne in Zusammenarbeit mit uns erfolgen.

Wird dies durch den Wissenschaftlichen Beirat bestätigt, kann der Prozess zur Erarbeitung des Entwicklungsplans starten. Nach Einreichung wird der Plan geprüft und die Entscheidung über die Auszeichnung getroffen.

Wir bieten eine enge Begleitung des Prozesses an, um mögliche Unklarheiten oder Herausforderungen gemeinsam schnell lösen zu können. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!